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Die Zukunft ist jetzt. Erleben Sie individuelle Fahrzeuge nachhaltiger und umweltbewusster mit finanziellen Vorteilen: Erhalten Sie beim Kauf eines rein elektrischen BMW mit ein Listenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 € einen Förderbetrag von 4.500,00 € (inkl. "Innovationsprämie"). Nutzen Sie diesen Vorteil nur noch jetzt und vereinbaren Sie eine Probefahrt bei uns. Wir freuen uns auf Sie.
Unsere Ansprechpartner in Altenmarkt:
Marvin Ista
Telefon: 08621/9859-16
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Unsere Ansprechpartner in Traunstein:
Ludwig Elmer
Telefon: 0861/98686-15
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Leon Villa-Gomez
Telefon: 0861/98686-26
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Sascha Wirth
Telefon: 0861/98686-16
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Ab 01.01.2023 treten u.a. nachfolgende Regeln neu in Kraft:
Die Förderung von Plug-In-Hybrid Fahrzeugen endet zum 31.12.2022.
Ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Mindesthaltedauer Neuwagen und Junge Gebrauchte mindestens 12 Monate.
Ab 01.01.2024 wird sich die Deckelung des Förderbudgets ändern.
*Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Kraftstoffverbrauch:
BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,9–18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 453–461
BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,1–16,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417–439
BMW iX xDrive50: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 21,2–19,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 590–633
BMW i4 eDrive35: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,7–15,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 406–483
BMW i4 eDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 19,1–16,1 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 492–589
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.