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DER NEUE VOLLELEKTRISCHE MINI COOPER.
Den MINI Cooper E ab 289,00 EUR* mtl. leasen.

Dieser stilvolle MINI ist auf dem Weg, eine urbane Ikone zu werden. Mit seiner temperamentvollen Persönlichkeit und seinem aufsehenerregenden Design werden Sie ihn bestimmt ins Herz schließen.

Mtl. Leasingrate: 289,00 EUR*

  • Leasingsonderzahlung 3.000,00 EUR** (entspricht BAFA Anteil)
  • Laufzeit 48 Monate
  • Laufleistung 5.000 KM
  • Gesamtbetrag 16.872,00 EUR
  • Nettodarlehensbetrag 28.505,78 EUR

Stromverbrauch kombiniert --- (NEFZ) / 13,8 (WLTP) kWh/100 km, CO2 Effizienzklasse -, Elektrische Reichweite 305 km (WLTP).

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Ausstattung unseres MINI Cooper E Aktionsangebots:

Motor & Getriebe:

  • 135 kW/184 PS
  • Automatikgetriebe
  • Elektro

Sonderausstattung:

Essential Trim:

  • Dach und Spiegelkappen weiß

Exterieur & Interieur Highlights:

  • 16" 4-Square Spoke
  • Ladekabel (Mode 3) für öffentliches Laden
  • AC-Laden Plus
  • Driving Assistant mit Frontkollisionswarnung und Spurverlassenswarnung
  • LED-Scheinwerfer
  • Parking Assistant mit Acitve Park Distance Control und Rückfahrkamera
  • MINI Interaction Unit - rundes Display mit 24cm Durchmesser und OLED-Technologie
  • DAB-Tuner
  • Standheizung und Standklimatisierung
  • Klimaautomatik 2 Zonen
  • Speed Limiter
  • MINI Navigation
  • Fahrzeugintegration über Apple CarPlay & Android Auto

*Leasingangebot zzgl. Frachtkosten 695,00 EUR brutto. Angebot gültig nur für Privatkunden und bei Bestellung bis 29.12.2023 sowie Zulassung bis spätestens 30.09.2024. Ein Angebot von Autohaus Schwarz GmbH, Crailsheimstraße 13, 83278 Traunstein und der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Wir vermitteln Leasing- und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH. Unsere Verkaufsberater informieren Sie gerne über die verschiedenen Finanzierungs- und Leasingmöglichkeiten. Stand 10/2023. Angebotsstand entspricht dem gesetzlichen MwST. Satz i.H.v. 19%.
**Die Leasingsonderzahlung entspricht dem staatlichen Anteil der Förderung. Die Förderung muss vom Kunden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte.  Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattung/en.